Wurden Sie zur Vernehmung von der Polizei vorgeladen, festgenommen oder wird Ihre Wohnung durchsucht, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren.
Wir sind für Sie da und nehmen Akteneinsicht, analysieren die Lage und besprechen dann mit Ihnen die Verteidigungstrategie. Wir beraten und verteidigen Sie gegen Anklageschrift, Strafbefehle und Bußgeldbescheide und begleiten Sie auch in Berufung- und Revisionsverfahren,
zum Beispiel bei:
Dies gilt insbesondere bei ausländischen Beschuldigten, Jugendlichen und Heranwachsenden.
Wir bieten auch Geschädigtenvertretung an:
Ihre Ansprechpartner
Rechtsanwälte Heinz R. Schmitt und Marvin Hegermann
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