Wohnungseigentumsrecht

 

Der Wohnungseigentümer erwirbt nicht nur die Wohnung als solche (das Sondereigentum), sondern ist über das Gemeinschaftseigentum und die gemeinsame Verwaltung eng mit den anderen Wohnungseigentümern und dem Verwalter verbunden. Dies führt nicht selten zu Problemen.

Wir beraten Sie rund um das Wohnungseigentumsrecht, prüfen und erläutern Ihnen Ihre Rechtsposition, führen für Sie die außergerichtliche Korrespondenz und vertreten Sie im Klageverfahren.

Zum Beispiel:

  • Begründung von Wohnungs- und Teileigentum
  • Gemeinschaftsordung
  • Abgrenzung von Sondereigentum zu Gemeinschaftseigentum
  • Probleme mit dem Verwalter (Verwaltervertrag)
  • Eigentümerversammlung
  • Wohngeldrückstände
  • Wirksamkeit von Beschlüssen (z. B. Hausgeld, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung)
  • Streitigkeiten zwischen den Wohnungseigentümern  untereinander (z. B. Sondernutzung, bauliche Veränderungen, Beseitigungsansprüche, Instandhaltung und Instandsetzung) 
  • Forderungen Dritter (z. B. Kommunalabgaben, Haftung des Einzelnen oder nur der Gemeinschaft)
  • Unterlassungsansprüche


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Rechtsanwalt Marc Muzikant

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